ANOA schlägt Alarm: Multimodale Komplexbehandlung bei Schmerzen am Bewegungssystem in Gefahr
von Lisa Gauch
Oberwesel, den 11. Juli 2026 – Der Verbund der Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer manualmedizinischer Akutkliniken (ANOA) warnt vor den Folgen des am vergangenen 10. Juli vom Deutschen Bundestag beschlossenen GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sowie der Krankenhausreform für die stationäre Versorgung. Beide Vorhaben erhöhen den finanziellen Druck auf die 38 bundesweit tätigen Kliniken des Verbunds so deutlich, dass spürbare Einschränkungen von Behandlungsangeboten und ein schleichender Abbau von Standorten zu befürchten sind.
ANOA‑Präsident Dr. Jan Holger Holtschmit: „Trotz einzelner Nachbesserungen ist dieses Gesetz aus Sicht der ANOA nicht hinnehmbar. Es entfaltet de facto die Wirkung eines Gesundheitskürzungsgesetzes, wie es die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bereits treffend auf den Punkt gebracht hat. Wer lediglich Leistungen kürzt, reformiert das System nicht, sondern verschiebt Probleme und verschärft den ökonomischen Druck auf die Kliniken – mit absehbaren Folgen für spezialisierte Behandlungsangebote, auf die unsere Patientinnen und Patienten angewiesen sind.“
Besondere Sorgen bereiten dem ANOA‑Präsidenten die Auswirkungen auf konservative multimodale Behandlungen am Bewegungssystem in der stationären Versorgung. „Wir als ANOA‑Verbund stehen für eine evidenzbasierte multimodale Komplexbehandlung am Bewegungssystem. Wir warnen ausdrücklich davor, dass Patientinnen und Patienten künftig deutlich schlechteren Zugang zu diesen konservativen, operationsvermeidenden Therapien bekommen. Steigt der finanzielle Druck weiter, wie es das vom Deutschen Bundestag gestern beschlossene Gesetz erwarten lässt, droht der Verlust hoch spezialisierter stationärer Angebote – und damit eine deutlich schlechtere wohnortnahe Versorgung von Menschen mit chronischen Beschwerden am Bewegungssystem.“
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