Blankoverordnung – offene Fragen
Erste Ergebnisse zu Modellvorhaben
Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung sind ausgewertet. Dr. Matthias Psczolla, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer Akutkliniken (ANOA), kommentiert die Ergebnisse.
Die Ergebnisse zweier Modellvorhaben zur Blankoverordnung auf der Basis von § 63 Abs. 3b SGB V enthalten deutliche Hinweise darauf, dass sich die Behandlungsergebnisse durch eine gezieltere Auswahl der therapeutischen Maßnahmen im Verlauf der Behandlung verbessern können. Hier war in beiden Modellvorhaben die Verschiebung von der reinen Krankengymnastik (KG) zur „Manuellen Therapie“ (MT), die als Konzept ein breites Spektrum auch an spezifischen Ansätzen bietet, schlüssig. Wertvoll war auch die in beide Modellvorhaben integrierte Anleitung zu Eigenübungen der Patienten. Wie sich allerdings mit dem Modellvorhaben II (siehe auch Seite 23) begründen lassen soll, dass ein Direktzugang zu Physiotherapeuten sinnvoll wäre, bleibt offen. Es scheint, dass die Auftraggeber dieser Studie hier eine Umdeutung der Fragestellung mit der Absicht vorgenommen haben, die Blankoverordnung allein als nicht aussichtsreich darzustellen. [...]
Quellen:
Artikel: Zeitschrift "Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten", Springer Medizin Verlag, 2018; 08(3)
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