Fünf Fachgesellschaften für O und U suchen Gespräch mit der Politik

von Lisa Gauch

  • Multimodale stationäre Komplexbehandlung bislang in Krankenhausreform nicht mitgedacht
  • ANOA, DGOU, IGOST, DGMM und DGORh fordern neue Leistungsgruppe
  • Partner sehen Gefahr einer Versorgungslücke für Patienten im akutstationären Setting

Oberwesel, den 28. August 2023 Am vergangenen 10. Juli haben sich Bund und Länder auf die Eckpunkte für die anstehende Krankenhausreform mit dem Ziel geeinigt, die Qualität in der Versorgung zu verbessern. Doch die Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer manualmedizinischer Akutkliniken (ANOA) und ihre Partner im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie (Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie [DGOU], Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie [IGOST], Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin [DGMM) und Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie [DGORh]) sehen dringenden Optimierungsbedarf, bevor auf Basis des Eckpunktepapiers ein Gesetzentwurf final erarbeitet und ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann.

„Bislang fehlt im Eckpunktepapier die Aufnahme der Multimodalen Konzepte für die stationäre Behandlung von Erkrankungen am Bewegungssystem – was beispielsweise im Rahmen einer noch zu definierenden Leistungsgruppe ‚Allgemeine Orthopädie‘ möglich wäre“, so ANOA-Präsident Dr. Jan Holger Holtschmit. In einem gemeinsamen, von der ANOA initiierten Schreiben haben die fünf Partner nun an die Politik appelliert, die multimodalen Konzepte im akutstationären Setting im Sinne der Patientinnen und Patienten mitzudenken und in die Reform zu integrieren.

Dr. Jan Holger Holtschmit: „Mit unseren multimodalen Konzepten haben wir sowie unsere Partner eine spezialisierte Rolle in der akutstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Schmerzen am Bewegungssystem. Eine Rolle, die in ihrer Relevanz von der Politik keinesfalls unterschätzt werden darf: Allein mit dem multimodalen ANOA-Konzept konnten in den vergangenen Jahren mehr als 350.000 Patienten mit akuten und chronifizierten Erkrankungen des Bewegungssystems in den Kliniken der ANOA akutstationär versorgt und behandelt werden. Hinzu kommen hunderttausende weitere Patientinnen und Patienten mit starken Beschwerden, denen auf anderem Wege mit multimodalen Konzepten effektiv geholfen werden konnte.“

Um diese spezialisierte Versorgungsform sicher in die neuen Krankenhausstrukturen zu bekommen, hat sich die ANOA gemeinsam mit der DGOU, der IGOST, der DGMM und der DGORh nun an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages sowie an die Gesundheitsminister der Länder gewandt.

ANOA-Präsident Holtschmit: „Damit Schmerzpatienten auch zukünftig weiterhin multimodal im Akutsetting versorgt werden können, ist es unumgänglich, dass die multimodalen Konzepte in der Krankenhausreform abgebildet werden.“

DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Bernd Kladny: „Wir sehen die Gefahr, dass diese wichtigen Komplexbehandlungen in der Krankenhausreform nicht mehr adäquat berücksichtigt werden und dadurch eine Versorgungslücke für den Patienten entstehen kann. Da dies unbedingt vermieden werden muss, suchen wir im Schulterschluss mit der ANOA, der IGOST, der DGMM und der DGORh das Gespräch mit der Politik.“

Die Botschaft der fünf Partner an die Expertinnen und Experten für Gesundheitspolitik:

1.     Die multimodalen stationären Behandlungskonzepte am Bewegungssystem – wie beispielsweise das ANOA-Konzept, nach dem die aktuell 32 Kliniken der ANOA seit nunmehr 21 Jahren erfolgreich arbeiten – sind vom Medizinischen Dienst strukturgeprüft und qualitätsgesichert.

2.     Die multimodalen stationären Behandlungskonzepte erfordern einen derart umfangreichen logistischen und personellen Aufwand, dass sie ambulant nicht in zielführender Weise durchgeführt werden können.

3.     Bei der im Rahmen der multimodalen stationären Komplexbehandlung am Bewegungssystem zugelassenen Patientenklientel handelt es sich ausschließlich um Patienten mit hoher Krankheitsintensität: schwer erkrankte Menschen mit einem hohen Leidensdruck und einer langen Krankengeschichte. Patientinnen und Patienten also, denen eine ambulante Versorgung in der Vergangenheit nicht maßgeblich weitergeholfen hat und die daher für ihre Genesung nachhaltig wirksame Behandlungsalternativen und -konzepte benötigen.

4.     Dank der multimodalen Behandlungskonzepte können teure, nicht immer indizierte und in der Folge für Patientinnen und Patienten nicht immer gut ausgehende Wirbelsäulen-OPs höchst effektiv vermieden werden.

5.     Multimodale stationäre Behandlungskonzepte sind effektiv und nachhaltig.
Im Fall des ANOA-Konzeptes lässt sich festhalten: Durch Studien – wie der umfassenden Multicenterstudie 2014/2015 – konnte belegt werden, dass die stationäre, interdisziplinäre und multimodale nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems nach dem ANOA- Konzept wirksam und zugleich nachhaltig ist. Zudem ist die konservative multimodale Komplexbehandlung kostengünstiger als eine Operation und für Patientinnen und Patienten deutlich risikoärmer.

Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die Anzahl der Menschen, die bundesweit unter starken, teilweise chronischen Rückenbeschwerden leidet, kontinuierlich weiter steigt, müsse dieser höchst wirksame und nachhaltige Behandlungsansatz, den multimodale Konzepte bei Beschwerden am Bewegungssystem in der stationären Behandlung bieten, für Patientinnen und Patienten erhalten bleiben, so der weitere Wortlaut des Schreibens an die Politikerinnen und Politiker.

ANOA-Präsident Holtschmit: „Insgesamt sprechen wir hier von rund 25 Komplexbehandlungen – dem OPS 8-977, dem OPS 8-918, dem OPS 8-983 und zahlreichen weiteren Komplexbehandlungen, die sinnvollerweise in der Krankenhausreform mitgedacht werden sollten.“ Angesichts der Tatsache, dass diese multimodalen Konzepte bislang in keiner Leistungsgruppen enthalten seien, sehe der medizinisch-wissenschaftliche ANOA-Verbund aus heutiger Perspektive eine hohe Ambulantisierungsgefahr. „Die tatsächliche Ambulantisierung dieses relevanten und zugleich effizienten stationären Behandlungsbereiches würde unweigerlich dazu führen, dass Patientinnen und Patienten in Zukunft nicht mehr qualitativ adäquat behandelt werden könnten“, so der ANOA-Präsident weiter. „Eine Entwicklung, die das Anliegen von Bund und Ländern, auch in Zukunft weiterhin die Versorgungssicherheit von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, zwangsläufig konterkarieren würde.“

 

Kontakt

Geschäftsstelle ANOA

Lisa Gauch
Hospitalgasse 11
55430 Oberwesel // Telefon: 06744/712-156

info@anoa-kliniken.de

www.anoa-kliniken.de

 

Über ANOA

Die ANOA (Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer manualmedizinischer Akutkliniken) ist eine medizinisch-wissenschaftliche Vereinigung von mittlerweile 32 Akutkrankenhäusern, die im nicht operativen orthopädisch-unfallchirurgischen, manualmedizinischen und schmerztherapeutischen Bereich tätig sind. Patienten mit komplexen und multifaktoriellen Erkrankungen des Bewegungssystems sowie mit chronischen Schmerzerkrankungen benötigen multidisziplinäre und multimodale Diagnostik- und Therapiekonzepte. Im Mittelpunkt des ANOA-Konzeptes stehen daher individualisierte befundorientierte Behandlungen auf neuroorthopädischer Grundlage unter Einbeziehung manualmedizinisch-funktioneller, schmerzmedizinischer und psychotherapeutischer Methoden.

Die ANOA ist der Auffassung, dass nur im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung langfristig wirksame Therapiekonzepte umgesetzt werden können. Dazu hat die ANOA klinische Behandlungspfade mit besonderen Behandlungsschwerpunkten entwickelt. Das ANOA-Konzept basiert auf den neuesten medizinischen Erkenntnissen und ist wissenschaftlich überprüft. Die Prozess- und Ergebnisqualität im ANOA-Konzept wird kontinuierlich multizentrisch evaluiert. Mit dem 2016 entwickelten ANOA-Zertifikat können Kliniken ihre Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nachweisen und sichern.

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