Krankenhausreform beschlossen: Schmerzmedizinische Verbände warnen vor Gefährdung der Versorgung von Schmerzpatientinnen und -patienten
von Lisa Gauch
Berlin, 18. Oktober 2024 Der Bundestag hat am gestrigen 17. Oktober die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Führende schmerzmedizinische Verbände in Deutschland warnen nun verstärkt vor den Auswirkungen dieser Reform auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen. In einer gemeinsamen Stellungnahme an verantwortliche Akteure der Politik und des Gesundheitswesens hatten die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V., der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD), die Arbeitsgemeinschaft nicht-operativer orthopädischer manualmedizinischer Akutkliniken (ANOA) und der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM) bereits in den vergangenen Tagen die mangelnde Berücksichtigung der Schmerzmedizin im Leistungsgruppensystem angemahnt und eine Reform gefordert.
Gefährdung spezialisierter schmerzmedizinischer Einrichtungen
Dr. Jan Holger Holtschmit, Präsident der ANOA, bekräftigt seine Warnung: „Die nun beschlossene Krankenhausreform gefährdet die Existenz spezialisierter schmerzmedizinischer Einrichtungen. Unser qualitativ hochwertiges Behandlungsangebot im Bereich der stationären Schmerztherapie inklusive der ANOA und der multimodalen Konzepte steht auf dem Spiel." Was die ANOA-Kliniken betrifft, so könnten vor allem einige der kleineren Abteilungen in den kommenden Jahren in eine schwierige Lage geraten, so Holtschmit weiter. „Ein Wegfall jeder einzelnen spezialisierten schmerzmedizinischen Einrichtung würde die ohnehin schon prekäre Versorgungssituation für Schmerzpatientinnen und -patienten weiter verschärfen."
Über die verpasste Gelegenheit, erforderliche Änderungen in der Reform vorzunehmen, äußerte sich Dr. Jan Emmerich, Beiratsmitglied der ANOA, enttäuscht. Emmerich hatte sich in den vergangenen Wochen – im engen Schulterschluss mit den anderen drei medizinischen Verbänden – aktiv in die Diskussion um die Auswirkungen der Reform für die Schmerzmedizin eingebracht: „Es ist äußerst bedauerlich, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Chance nicht genutzt hat, besondere Angebote wie die komplexe Schmerzmedizin außerhalb von Leistungsgruppen zu ermöglichen, so wie es die Blaupause in NRW vorgesehen hatte. Dies hätte dazu beigetragen die Qualität und Verfügbarkeit spezialisierter Schmerzbehandlungen zu sichern."
Kritik an Mindestvorhaltezahlen und bürokratischer Belastung
Die Verbände betonen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme weiterhin, dass Mindestvorhaltezahlen in der Schmerzmedizin kontraproduktiv wären und unter Umständen zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen könnten. Zudem kritisieren sie, dass die Krankenhausreform nicht auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sei und die bestehende Unterversorgung im Bereich der Schmerzmedizin ignoriere.
Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände richtet sich gegen fehlende Impulse des nun verabschiedeten Gesetzes für die angestrebte Entbürokratisierung und fürchtet eine steigende administrative Belastung für medizinisches Personal. Dies steht im Widerspruch zu den ursprünglichen Zielen der Reform und bindet wertvolle Ressourcen, die für die Patientenversorgung dringend benötigt werden.
Lösungen für weiterhin qualitativ hochwertige Versorgung gefordert
Die schmerzmedizinischen Verbände fordern angesichts der beschlossenen Reform dringend weitere Maßnahmen, um die absehbaren Probleme in der Versorgung von Schmerzpatientinnen und -patienten abzumildern. Sie betonen die Notwendigkeit, die Besonderheiten der schmerzmedizinischen Versorgung stärker zu berücksichtigen und Lösungen zu finden, die eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung sicherstellen.
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